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Schildkröten unterliegen einem
strengen Artenschutz. Die Ent- nahme aus der freien Natur ist
verboten. Erwerben darf man nur Tiere aus Nachzuchten mit soge-
nannten CITES-Papieren, welche die rechtmäßige Herkunft der
Tie- re bestätigen. Weitergabe, Nach- zucht und Tod müssen den
zu- ständigen Behörden gemeldet werden. Bevor man ein solches Tier
erwirbt, sollte man sich über die gesetzlichen Bestimmungen
bezüglich Erwerb und Haltung, die je nach Wohnort unterschied- lich sein können, genau
infor- mieren. |